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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gold, Edelmetallen, sowie sonstiger Artikel (Stand: April 2021)

Gold-, Silberankauf, www.goldsilberankaufen.at – im Folgenden Gold-, Silberankauf oder wir genannt.
Verkäufer, Anbieter, Versender – im Folgenden Anbieter genannt.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Gold-, Silberankauf und dem Anbieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Anbieters werden

§ 2 Zusendung

Wertsendungen an Gold-, Silberankauf gehen grundsätzlich auf Kosten und auf Risiko des Anbieters (Bringschuld des Anbieters). Dies gilt auch, wenn Gold-, Silberankauf die Versandkosten übernimmt und/oder den Transport für die Wertsendungen beauftragt. Der Anbieter muss der Sendung seine Personalien und eine Bestätigung beilegen, dass die Ware sein Eigentum ist, er darüber verfügungsberechtigt ist, die Ware weder verpfändet ist noch aus einer strafbaren Handlung stammt und nicht im Sinne des BGB eine abhanden gekommene Sache ist. Ein entsprechendes Begleitformular wird auf der Homepage www.goldsilberankaufen.at zum Herunterladen bereitgestellt.

§ 3 Preisangebot

3.1 Empfangene Wertsendungen werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen bewertet.
Dazu wird die Ware auf Echtheit überprüft und der Feingehalt der Edelmetalle sowie das Gewicht festgestellt. Mit diesen Werten und den zum Prüfungszeitpunkt gültigen Ankaufspreisen von Gold-, Silberankauf erstellen wir unser Kaufangebot.

3.2 Bei Kaufinteresse unterbreiten wir dem Anbieter dieses Angebot telefonisch, per E-Mail oder Fax Das Angebot gilt 24 Stunden ab Übermittlung. Nimmt der Anbieter das Angebot nach Fristablauf an, gilt dies als Angebot des Anbieters, das Gold-, Silberankauf dann seinerseits binnen 24 Stunden annehmen kann.

3.3 Auf Wunsch des Anbieters ist ein Verkaufsangebot auch ohne weitere Zustimmung des Anbieters ein rechtsverbindliches Geschäft, sowie Gold-, Silberankauf den nach § 3.1 berechneten Kaufpreis an den Anbieter auszahlt.

3.4 Sofern wir im Einzelfall kein Angebot abgeben, senden wir die Ware nach den Bedingungen des §10 an den Anbieter zurück. Die Kosten des Transportes übernehmen jedoch wir.

§ 4 Angebote mit Goldrechner

Der Anbieter unterbreitet uns ein Ankaufsangebot zu einem festen Ankaufspreis, berechnet vom Goldrechner auf der Homepage von Gold-, Silberankauf. Der Anbieter sendet die Verkaufsware an Gold-, Silberankauf und überlässt sie 12 Stunden (ab Annahme der Sendung) zur Prüfung. Wird das Angebot von Gold-, Silberankauf akzeptiert, ist der Verkauf rechtsverbindlich und Gold-, Silberankauf zahlt den Auszahlungspreis an den Anbieter aus. Kommt kein Kaufvertrag zustande, senden wir die Ware nach den Bedingungen des §10 an den Anbieter zurück. Die Kosten des Transportes übernehmen jedoch wir.

§ 5 Persönlicher Ankauf in unseren Geschäftsräumen

Bei einem persönlichen Ankauf wird dem Anbieter in seinem Beisein ein Angebot für den Ankauf seiner vorgezeigten Wertgegenstände unterbreitet. Dieses Angebot hat nur Gültigkeit für den  sofortigen Verkauf an Gold-, Silberankauf.

§ 6 Mängel

Eventuelle Transportschäden der uns zugesandten Gegenstände werden dem Anbieter unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, sodass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Anbieters beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Anbieter zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Anbieter zu tragen.

Sollte der Anbieter weniger als auf dem Begleitschein angegeben bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt haben, wird ihm dies durch uns mitgeteilt.

§ 7 Begutachtung

Um eine schnelle Angebotsabgabe bezüglich der Wertsendung zu gewährleisten, gestattet der Anbieter die Begutachtung der übersandten Ware. Dazu sind unter Umständen Maßnahmen erforderlich, die Spuren am Objekt hinterlassen können. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel  Abriebe, die eine Tiefe bis ca. 6 mm haben können, oder Demontagen, die zu einer Unbrauchbarkeit des zu untersuchenden Objekts führen können. Der Anbieter erklärt sich damit unwiderruflich  einverstanden.

§ 8 Schmucksteine, Halbedelsteine, Edelsteine

Gold-, Silberankauf kauft grundsätzlich keine Schmucksteine, Halbedelsteine und Edelsteine. Auf Wunsch lösen wir diese -sofern mit vertretbarem Aufwand möglich- von dem Schmuckstück und senden sie dem Anbieter kostenlos zu. Der Wunsch muss jedoch schon bei der Warenanlieferung auf dem Begleitschreiben vermerkt sein. Dieses Begleitschreiben erhält der Anbieter per E-Mail, wenn er den Verkauf-Manager verwendet hat. Das Begleitschreiben steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit.

§ 9 Ankauf und Kaufpreiszahlung

Der Ankauf der vom Anbieter an uns übersandten Ware kommt durch mündliche, schriftliche, gefaxte oder gemailte Annahme unseres Angebots durch den Anbieter zustande.

Der Kaufpreis wird nach Zustandekommen des Vertrages an den Anbieter ausbezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Anbieter genannte Konto oder bar gegen Quittung in unseren Geschäftsräumen.
Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB muss uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der Anbieter uns eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch uns vorgenommen.

§ 10 Rücksendung

Bei der Rücksendung der Ware an den Anbieter geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Anbieter über, sobald wir die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben haben.
Nach Erhalt der Rücksendung ist der Anbieter verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Beschädigung der Verpackung und der Ware zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an Gold-, Silberankauf schriftlich anzuzeigen.

§ 11 Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Gold-, Silberankauf über.

§ 12 Shop (Verkauf von Goldmünzen)

12.1 Zustandekommen Auftrag
Die Darstellungen unserer Waren im Online-Shop sind keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen, sondern stellen Aufforderungen an den Kunden zur Bestellung dar.
Der verbindliche Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Gold-, Silberankauf an den Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung wird von Gold-, Silberankauf an Arbeitstagen zur Geschäftszeit (Werktags von Mo.-Fr. von 9:00-18:00 Uhr und Sa. von 9:00-16:30 Uhr) innerhalb einer Stunde erteilt. Sollte die Auftragsbestätigung später ergehen, kann der Kunde von seiner Bestellung zurücktreten.

12.2 Zahlung
Der Kunde zahlt per Vorauskasse (Überweisung) oder bei Abholung der Ware in bar. Der Kunde erhält  mit der Auftragsbestätigung eine Zahlungsaufforderung mit der Angabe des zu zahlenden Betrages sowie unserer Bankverbindung und des anzugebenden Verwendungszwecks. Der Zahlbetrag muss binnen 5 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Zustandekommen des Vertrags bei uns gutgeschrieben werden, oder nach Terminvereinbarung bei Abholung der Ware in bar bezahlt werden.

Sollte der Zahlbetrag nicht innerhalb von 5 Werktagen (Montag bis Freitag) bei uns eingegangen sein, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und schuldet uns die gesetzlichen Verzugszinsen.

Im Falle Ihres Zahlungsverzuges ist Gold-, Silberankauf berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung um weitere 2 Werktage, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder niedriger als die Pauschale ist.

12.3 Gefahrübergang Versand
Auf Verbraucher geht die Gefahr des Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung bei erfolgter Lieferung der Sache über. Diese Gefahr geht auch auf den Verbraucher über, sobald sich der Verbraucher im Annahmeverzug befindet.

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist.

Bei Erhalt der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Beschädigung der Verpackung und der Ware zu überprüfen. Beanstandungen sind an Gold-, Silberankauf schriftlich anzuzeigen.

12.4 Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht
Da der Preis von Edelmetallen auf den Finanzmärkten Schwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht für den vorliegenden Vertrag gemäß § 312d Absatz 4 Ziffer 6 BGB auch dann kein Widerrufsrecht des Kunden, wenn dieser Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

§ 13 Geldwäschegesetzt

Bei Geschäften ab einem Wert von Euro 15.000,- ist nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) eine persönliche Identifikation mittels gültigem Personalausweis oder Reisepasse notwendig. Die Identifikation erfolgt durch Übermittlung einer Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses.

§ 14 Haftung

Gold-, Silberankauf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Schaden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit herrührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Ist der Anbieter Vollkaufmann, ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort Wien vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger zwischen den Parteien im Zuge der Abwicklung des vorliegenden Geschäfts unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, ohne unwirksam zu sein.

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